AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen vom 01.01.2004
DIP DORTMUND INTELLIGENCE PROJECT GmbH - 44227 Dortmund, Joseph-von-Fraunhofer-Str. 20
§1 Allgemeines
Folgende
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil und Grundlage
aller Verträge und Vereinbarungen, die mit der Firma DIP DORTMUND
INTELLIGENCE PROJECT GmbH, Joseph-von-Fraunhofer-Str. 20, 44227
Dortmund geschlossen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.
§2 Dienstleistungsbeschreibung
Die Firma DIP DORTMUND INTELLIGENCE PROJECT GmbH erbringt im
Kundenauftrag Dienstleistungen in Software-Entwicklung und Webdesign.
Dies beinhaltet die Erstellung von Web-Seiten für das Internet mit
dazugehörigen Serviceleistungen. Die Serviceleistung umfasst die
Konzeption und die grafische Gestaltung einer Website inklusive der
Navigationsgrafiken sowie der programmiertechnischen Umsetzung. Die
Software-Entwicklung umfasst Planung, Realisierung und Wartung von
Softwareprojekten. Genaues regelt der individuelle Vertrag.
§3 Dienstleistungsvertrag/Dienstleistungsvereinbarung
Vor Auftragserteilung erstellt DIP DORTMUND INTELLIGENCE PROJECT GmbH
nach Kenntnis des genauen Umfangs des Projektes einen
Kostenvoranschlag. Für das Zustandekommen eines
Dienstleistungsverhältnisses mit DIP DORTMUND INTELLIGENCE PROJECT GmbH
ist keine Schriftform erforderlich. Der Auftrag gilt als erteilt durch
mündliche oder schriftliche Zustimmung zum Kostenvoranschlag - auch per
Email.
DIP DORTMUND INTELLIGENCE PROJECT GmbH setzt jedoch in der
Regel einen schriftlichen Vertrag zur Absicherung beider Parteien auf.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind dem Kunden bekannt.
Webspace und Domain können auf Wunsch von DIP DORTMUND INTELLIGENCE PROJECT GmbH bereitgestellt werden.
§4 Angebote und Preise
Alle
Angebote und Preise, die von DIP DORTMUND INTELLIGENCE PROJECT GmbH
entworfen werden, sind unverbindlich und freibleibend. Wenn der
Kunde/Auftraggeber zusätzliche, nicht zuvor vereinbarte Leistungen
wünscht, ist jeweils der derzeit aktuelle Preis zu entrichten.
Preisänderungen (Senkungen und Erhöhungen) bei laufenden Aufträgen
werden dem Kunden/Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt und sind nur
zulässig, sofern der Kunde/Auftraggeber dem nicht widerspricht. Reise-
und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung
anfallenden Entgeltforderungen Dritter trägt gegen Nachweis der
Auftraggeber.
§5 Zahlungsbedingungen
Zahlungen erfolgen bei Fertigstellung bzw. Lieferung der Leistung.
Rechnungen der Firma DIP DORTMUND INTELLIGENCE PROJECT GmbH sind
spätestens 10 Tage nach Erhalt zu überweisen. Für Leistungen, die den
Webspace betreffen, gelten die AGB des jeweiligen Dienstanbieters.
§6 Zahlungsverzug
Im Falle von
Zahlungsverzug kann DIP DORTMUND INTELLIGENCE PROJECT GmbH nach
vorheriger Ankündigung die weitere Ausführung der Dienstleistung
stoppen. Die bis dahin entstandenen Kosten werden
dem Kunden/Auftraggeber entsprechend in Rechnung gestellt.
Gegebenenfalls können bereits erstellte Seiten im Verzugsfall für den
Zugriff gesperrt werden. Die erstellten Seiten und sonstigen Produkte
bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma DIP DORTMUND
INTELLIGENCE PROJECT GmbHT. Dem Kunden/Auftraggeber wird bei
Zahlungsverzug eine Mahnung zugestellt. Weitere Mahnungen werden bei
anhaltendem Zahlungsverzug nicht verschickt, die Einleitung des
gerichtlichen Mahnverfahrens wird dann sofort wirksam.
§7 Urheberrecht
Soweit DIP
DORTMUND INTELLIGENCE PROJECT GmbH für den Kunden oder im Auftrag für
Dritte Präsentationen, Grafiken, Bilder und Programme herstellt,
überträgt DIP DORTMUND INTELLIGENCE PROJECT GmbH dem Kunden
ausschließlich das Nutzungsrecht! Das Copyright/Urheberrecht liegt
somit bei DIP DORTMUND INTELLIGENCE PROJECT GmbH. Das Copyright für von
DIP DORTMUND INTELLIGENCE PROJECT GmbH erstellter Software verbleibt
beim Autor. Es wird lediglich eine Lizenz zur Benutzung erteilt.
Software darf nicht weitervertrieben oder zur kostenlosen Nutzung an
andere weitergegeben werden. Für Software gelten die § 69 d und e UrhG.
Die
Firma DIP DORTMUND INTELLIGENCE PROJECT GmbH prüft nicht, ob Bild-,
Text-, Tonmaterial etc. frei von Rechten Dritter (Copyrights) sind.
Diese Pflicht unterliegt allein dem Kunden/Auftraggeber.
§8 Darstellung
Der
Anwender/Betrachter hat im Browser (Betrachtungssoftware für
Internetseiten) individuelle Einstellmöglichkeiten, die die
Darstellungsweise der Seiten verändern können. Die verschiedenen
Browser interpretieren den Quellcode zum Teil ebenfalls
unterschiedlich, was zu unterschiedlichen Darstellungsarten führen
kann. Die Firma DIP DORTMUND INTELLIGENCE PROJECT GmbH übernimmt
deshalb keine Garantie oder Gewähr dafür, dass die HTML-Dokumente mit
allen Browsern völlig identisch dargestellt werden.
§9 Suchmaschinen
Einträge in
Suchmaschinen werden in unmittelbarer Absprache mit dem
Kunden/Auftraggeber vorgenommen. Es kann jedoch keine Garantie oder
Gewähr für eine wunschgemäße Eintragung in die Suchdienste übernommen
werden.
§10 Computerviren
Die Firma
DIP DORTMUND INTELLIGENCE PROJECT GmbH prüft jegliche Datenträger,
insbesondere Disketten, vor Übergabe an den Kunden/Auftraggeber mittels
aktuellem Virenscanner auf Viren. Für einen potentiellen Virenbefall
des Rechners beim Kunden/Auftraggeber durch Viren aus dem Internet,
Viren auf Disketten, Programmdisketten oder Programm-CD's kann
keinerlei Haftung übernommen werden. Es können keine
Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
§11 Inhalte
Der Text der Seite sowie gewünschte Bilder und Grafiken können vom Kunden gestellt werden.
Auf
Wunsch können die Texte, Bilder oder Grafiken aber auch von DIP
DORTMUND INTELLIGENCE PROJECT GmbH oder einem freien Texter, Fotografen
oder Grafiker erstellt werden; dies wird jedoch gesondert in Rechnung
gestellt.
Fotos und Grafiken werden von DIP DORTMUND INTELLIGENCE PROJECT GmbH für das Web optimiert.
Der
Kunden/Auftraggeber übernimmt die volle und alleinige Verantwortung für
den Inhalt und dessen Rechtssicherheit. Die Firma DIP DORTMUND
INTELLIGENCE PROJECT GmbH führt keine Aufträge für Seitenerstellungen
aus, die gegen gesetzliche Verbote verstoßen. Die Firma DIP DORTMUND
INTELLIGENCE PROJECT GmbH übernimmt hiermit keine Prüfungspflicht.
Soweit der Inhalt gegen Gesetze und andere rechtliche Bestimmungen
verstößt oder anderweitig nicht vertretbar ist, kann DIP DORTMUND
INTELLIGENCE PROJECT GmbH die Dienstleistung verweigern. Dies begründet
jedoch für den Kunden/Auftraggeber nicht das Recht zur Einstellung
seiner Zahlung über die bereits erbrachten Leistungen.
Der
Kunde/Auftraggeber ist verpflichtet, von allen Daten, die er -
gleichgültig in welcher Form - an DIP DORTMUND INTELLIGENCE PROJECT
GmbH sendet, Sicherheitskopien zu erstellen. DIP DORTMUND INTELLIGENCE
PROJECT GmbH haftet nicht für den Verlust oder die Veränderung der
Daten.
§12 Haftung
Die Firma DIP
DORTMUND INTELLIGENCE PROJECT GmbH übernimmt keine Gewähr für die
richtige Wiedergabe der Internetseiten sowie keine Garantie für
identische Darstellung bei der Verwendung von unterschiedlicher
Browsersoftware, es sei denn, es fällt DIP DORTMUND INTELLIGENCE
PROJECT GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Für mittelbare
Schäden und Folgeschäden haftet DIP DORTMUND INTELLIGENCE PROJECT GmbH
nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung sowie etwaige
Schadenersatzansprüche sind in jedem Fall maximal auf die Höhe des
Auftragswertes begrenzt. Es können darüber hinaus keine weiteren
Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Eine weitergehende
Haftung wird von DIP DORTMUND INTELLIGENCE PROJECT GmbH nicht
übernommen. Wenn der Kunde/Auftraggeber selbst Eingriffe am Quelltext
der Internetseiten vornimmt, erlischt jeglicher Gewährleistungs- oder
Haftungsanspruch. Für Ausfälle im Internet, z. B. Serverausfälle, die
dazu führen, dass Internetseiten - auch vorübergehend - nicht
aufgerufen werden können, kann DIP DORTMUND INTELLIGENCE PROJECT GmbH
nicht haftbar gemacht werden. Für den Verlust von Daten und/oder
Programmen haftet DIP DORTMUND INTELLIGENCE PROJECT GmbH insoweit
nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde/Auftraggeber
unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch
sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand
wiederhergestellt werden können.
§13 Korrekturen
Korrekturen und
Änderungen, soweit sie 10% der reinen Entwicklungskosten nicht
überschreiten, sind in den pauschalen Angebotspreisen enthalten. Bei
Überschreitung ist DIP DORTMUND INTELLIGENCE PROJECT GmbH auch ohne
expliziten Hinweis berechtigt, die entstandenen Mehrkosten nach
gültiger Preisliste in Rechnung zu stellen. Änderungsverlangen bedürfen
der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen
kann keine Haftung übernommen werden. Nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses durch Erhalt der Zahlung und Übergabe der Seiten
an den Kunden/Auftraggeber, übernimmt DIP DORTMUND INTELLIGENCE PROJECT
GmbH keine Garantie für Fehler, die durch Eingriffe des
Kunden/Auftraggebers oder durch Einwirkung Dritter entstehen.
§14 Abnahme
Der
Kunde/Auftraggeber hat sich bei Erhalt der Website davon zu überzeugen,
dass die von DIP DORTMUND INTELLIGENCE PROJECT GmbH gefertigten Seiten
unter den zuvor festgelegten Testbedingungen funktionieren. Mit der
Genehmigung von Internetseiten durch den Kunden/Auftraggeber übernimmt
dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
Insoweit haftet der Auftragnehmer nicht. Eine Verlängerung der Haftung
des Auftragnehmers für die erstellten Seiten kann der
Kunde/Auftraggeber nur durch Abschluss eines Wartungsvertrages mit DIP
DORTMUND INTELLIGENCE PROJECT GmbH erwirken.
§15 Beanstandungen
Beanstandungen
bzw. Mängel sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Übergabe oder
Veröffentlichung der Arbeit schriftlich bei DIP DORTMUND INTELLIGENCE
PROJECT GmbH geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist von vierzehn
Tagen gilt die Arbeit als mangelfrei abgenommen.
§16 Fristen
DIP DORTMUND INTELLIGENCE
PROJECT GmbH ist bemüht, den Auftrag des Kunden/Auftraggebers
schnellstmöglich zu erfüllen. Eine Frist für die Fertigstellung gibt es
jedoch nicht, wenn diese nicht zuvor schriftlich vereinbart worden ist.
Somit haftet DIP DORTMUND INTELLIGENCE PROJECT GmbH nicht für Verluste,
die dem Kunden/Auftraggeber durch Verzögerung bei der Erfüllung des
Auftrages entstehen. Auch bei verbindlich vereinbarten Fristen hat der
Auftragnehmer eine Verzögerung der Leistungserbringung aufgrund von
höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Auftragnehmer die
Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen nicht zu
vertreten. Der Auftragnehmer ist daraufhin berechtigt, die Leistung um
die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit,
hinauszuschieben.
§17 Geheimhaltung, Datenschutz
Die
DIP DORTMUND INTELLIGENCE PROJECT GmbH übergebenen Informationen gelten
nicht als vertraulich, falls nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart ist. Soweit sich DIP DORTMUND INTELLIGENCE PROJECT GmbH
Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist DIP
DORTMUND INTELLIGENCE PROJECT GmbH berechtigt, die Kundendaten dem
Dritten offenzulegen, wenn dies für die Vertragszwecke erforderlich
ist.
§18 Sonstiges
a) Die Firma
DIP DORTMUND INTELLIGENCE PROJECT GmbH prüft vor der Veröffentlichung
die erstellten Internetseiten auf ihre Funktionalität und Lauffähigkeit
in den zurzeit gängigen Browsern.
b) Änderungen oder Ergänzungen
dieses Vertrages gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart
wurden und beiden Vertragspartnern vorliegen. Das gilt auch für eine
Änderung dieser Schriftformklausel.
c) Alle Erklärungen von DIP
DORTMUND INTELLIGENCE PROJECT GmbH können auf elektronischem Weg an den
Kunden/Auftraggeber gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen
im Rahmen des Vertragsverhältnisses.
d) Nach Präsentation des ersten
Entwurfs erfolgt eine einmalige Nachbearbeitung. Änderungen, die
wesentlich über das Maß der Erstbestellung hinausgehen, sind Gegenstand
eines neuen Vertrags und erfordern einen erneuten Kostenvoranschlag.
e)
Mit Abschluss des Vertrags erklärt sich der Kunde/Auftraggeber damit
einverstanden, dass DIP DORTMUND INTELLIGENCE PROJECT GmbH einen Link
von einer Referenzseite auf die Homepage des Kunde/Auftraggebers
einrichtet und auf der Homepage des Kunde/Auftraggebers im Impressum
der Hinweis "code & design 2006 © by DIP DORTMUND INTELLIGENCE
PROJECT GmbH " (einschließlich Link) platziert wird.
f) Tritt der
Auftraggeber aus Gründen, die nicht von DIP DORTMUND INTELLIGENCE
PROJECT GmbH zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein
Schadenersatz des in der Höhe von DIP DORTMUND INTELLIGENCE PROJECT
GmbH nachweisbar entstandenen Aufwandes, mindestens aber 20 % des
Nettoauftragswertes, als vereinbart. Höhere Gewalt und/oder
Arbeitskämpfe befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung
und im Umfang ihrer Wirkung auch im Verzugsfalle von den
Leistungspflichten.
§19 Schlussbestimmungen und Unwirksamkeit
Für diese AGB sowie die hierauf gegründeten Dienstleistungsverträge
gilt für beide Partner deutsches Recht. Bei Unwirksamkeit einer der
Bestimmungen dieser AGB bleibt die Gültigkeit der übrigen erhalten. Die
unwirksame Bestimmung wird so ersetzt, dass die neue Bestimmung dem
durch die unwirksame Bestimmung verfolgten Sinn wirtschaftlich und
rechtlich am nächsten kommt.
Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.